52/23
§52/23 Vorrang geben (temporär)
Dieses Zeichen zeigt an, dass gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Es ist vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr anzubringen, sofern nicht das Vorschriftszeichen "Halt" erforderlich ist.
- Verkehrszeichen aus rückstrahlender Folie auf Aluminium - Platte 1,5 mm
- Folie Typ 2
- 2 Jahre Funktionsgarantie